Namentliche Nennung in Internet-Artikel

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Namentliche Nennung in Internet-Artikel

Beitragvon Sehr-Gut.net » Mi 10.03.2010 04:00

Namentliche Nennung in Internet-Artikel über Straftaten muss Anwalt hinnehmen

Ein Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit wegen ungewöhnlicher Straftaten und der Durchsetzung einer Vielzahl von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen in der Öffentlichkeit stand, muss es hinnehmen, dass in einem Online-Artikel bei namentlicher Nennung über ihn berichtet wird, so das OLG Hamburg (Urt. v. 16.02.2010 - Az.: 7 U 88/09).

Die Beklagte, ein Hoster, wurde von dem Kläger, einem Münchener Anwalt, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Eine bei der Beklagten gehostete Webseite enthielt ein Urteil, in dem Kläger namentlich genannt wurde.

Die Richter des OLG Hamburg lehnten den Anspruch bereit dem Grunde nach ab.

Die namentliche Nennung des Klägers sei zulässig.

Er sei bereits in der Vergangenheit durch ungewöhnliche Straftaten aufgefallen. Er habe auch mehrfach in der öffentlichen Diskussion gestanden, weil er massiv gegen vermeintliche Verletzer von Urheberrechten vorgegangen sei. Es sei bekannt, dass er in einer Vielzahl der Abmahnungen wegen geringer Verstöße überhöhte Abmahngebühren geltend gemacht habe.

Aus diesem Grund müsse er hinnehmen, dass er unter namentlicher Nennung Gegenstand der öffentlichen Diskussion sei. Bei Abwägung der Rechtsgüter genieße der Schutz der Meinungsfreiheit Vorrang.

http://www.dr-bahr.com/news/namentliche ... ehmen.html
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Re: Namentliche Nennung in Internet-Artikel

Beitragvon Waldgeist » Mi 10.03.2010 10:25

:lol: :klatsch:
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Re: Namentliche Nennung in Internet-Artikel

Beitragvon Asto » Mi 10.03.2010 13:48

neudeutsch: owned :lol:
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Re: Namentliche Nennung in Internet-Artikel

Beitragvon TheBrainless » Mi 10.03.2010 14:28

und das vom OLG Hamburg... waren die nicht das Gericht, dass häufiger in der presse kommt weil die in Sachen Internetrecht eher konservativ entscheiden? oder hab ich das falsch in Erinnerung? (ich hoffe mal, ich bekomm von den dort ansässigen Richtern nu keine Abmahnung wegen Verleumdung :D )

EDIT: Hab grad spaßeshalber bei fefe geguckt und so wies ausschaut hab ich mich nicht getäuscht... die sind unter anderem schuld daran, dass man seinen spam lesen muss, weil man ja sonst eine Abmahnung verpassen könnte :wuerg: .
Genau so sind die der Meinung, dass nur das Anklicken von Kinderpornos strafbar ist. Damit ihr mich nicht falsch versteht, ich bin gegen die Verbreitung von Kinderpornos und die Ersteller sollten meiner Meinung nach sehr schwer bestraft werden. Allerdings genügt es in dem Fall ja schon, dass man Werbung von einem externen Anbieter einbindet und dort dann (z. B. durch Malware oder einen falschen Filter) KiPo angezeigt wird. Und den Beweis, dass man die Bilder nicht vorsätzlich betrachtet hat wird man wohl kaum erbringen können (Falls jetzt jemand der Meinung ist, dass die Theorie mit der Werbung etwas weit daher geholt ist: Golem.de, Zeit Online und Handelsblatt.com hatten schon ein ähnliches Problem).
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